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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03   

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https://dejure.org/2006,15248
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03 (https://dejure.org/2006,15248)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2006 - L 4 RA 45/03 (https://dejure.org/2006,15248)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2006 - L 4 RA 45/03 (https://dejure.org/2006,15248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Ausland; Ermessensausübung des Trägers der Rentenversicherung hinsichtlich der Wahl der Leistungen zur medizinischen Rehabililtation sowie der Wahl der Rehabilitationseinrichtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R

    Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R - m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2004 - L 2 RJ 160/03

    Medizinische Rehabilitation - Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung - Wunsch-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03
    Dies geht eindeutig aus der Gesetzesbegründung zu § 9 SGB IX hervor (BT-Drucksache 14/50074, abgedruckt bei Hauck/Noftz, SGB IX, M 010, S. 190 f.), worin es heißt, ein Wunsch könne nur berechtigt sein, wenn er sich u.a. im Rahmen des Leistungsrechts und sonstiger Vorgaben wie etwa der Pflicht hält, Leistungen nur in Einrichtungen zu erbringen, mit denen ein Vertrag nach § 21 SGB IX besteht (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2004 - R 2 RJ 160/03 - m. w. N. ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2005 - L 6 RA 99/98

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes, die nach § 307a SGB 6 berechnet wurde -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03
    Soweit die Beklagte in Einzelfällen in früheren Jahren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Bad Gastein bewilligt hat, kann der Kläger hieraus keinen Vorteil erlangen, denn Art. 3 Abs. 1 GG garantiert keine Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2005 - L 6 RA 99/98 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2005 - L 18 RA 3/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03
    Tatbestandsvoraussetzung für eine Einbeziehung von Auslandseinrichtungen in das Auswahlermessen ist dabei, dass die Leistung dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden kann, § 18 S. 1 SGB IX. Der Rehabilitationsträger ist grundsätzlich berechtigt, eine von der Bedarfsdeckung vorgehaltene eigene (Vertrags-)Einrichtung im In- und Ausland zu bevorzugen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.05.2005 - L 18 RA 3/03 - unter Hinweis auf die Regelung des § 19 SGB IX).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2006 - L 22 R 808/06

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Die Anforderungen an die Tätigkeit eines Konstruktionsbüros ergeben sich aus der sprachlichen Bedeutung des Begriffs selbst und aus dem Sprachgebrauch in der ehemaligen DDR, weil das Recht der DDR diesen Begriff nicht definiert (vgl. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. September 2004 - Az.: L 4 RA 45/03).

    Eine entsprechende Namensgebung mag zwar eine eindeutige Zuordnung ermöglichen (so Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. September 2004 - Az.: L 4 RA 45/03), ihr Fehlen schließt die Zuordnung jedoch nicht aus.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist jedoch maßgeblich der staatliche Sprachgebrauch in der DDR (etwa Urteil vom 09. April 2002 - Az.: B 4 RA 41/01 R), einen solchen gibt es mangels Definition im Recht der DDR zum Begriff des Konstruktionsbüros nicht (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08. September 2004 - Az.: L 4 RA 45/03).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 18 R 9/09

    Rentenversicherung

    Eine entsprechende Namensgebung mag zwar eine eindeutige Zuordnung ermöglichen (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8.9.2004, Az L 4 RA 45/03), ihr Fehlen schließt die Zuordnung jedoch nicht aus.
  • SG Berlin, 25.07.2005 - S 13 RA 3977/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die Anforderungen an die Tätigkeit eines Konstruktionsbüros ergeben sich aus der sprachlichen Bedeutung des Begriffs selbst und aus dem Sprachgebrauch in der ehemaligen DDR, weil das Recht der DDR diesen Begriff nicht definiert (vgl. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8.9.2004 - Az.: L 4 RA 45/03).

    Eine entsprechende Namensgebung mag zwar eine eindeutige Zuordnung ermöglichen (so Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8.9.2004 - Az.: L 4 RA 45/03), ihr Fehlen schließt die Zuordnung jedoch nicht aus.

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